Erbrecht

Rechtsanwältin, Notarin und Mediatorin Petra Stolter

Im Bereich des Erbrechts geht es um vorsorgende Regelungen durch Testamente und Erbverträge und um den Bereich der Erbauseinandersetzung nach dem Todesfall. Hinsichtlich der vorsorgenden erbrechtlichen Regelungen sind Herr Rechtsanwalt und Notar Brandt und Frau Rechtsanwältin und Notarin Stolter in ihrer Eigenschaft als Notare tätig. Die anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht entfaltet sich in den meisten Fällen im Rahmen der Erbauseinandersetzung. So entstehen nach dem Todesfall häufig Konflikte zwischen den Erben. Darüber hinaus müssen sich Erbengemeinschaften auseinandersetzen. In vielen Fällen bietet sich bei erbrechtliche Streitigkeiten ein Mediationsverfahren an.